§ 57a Pickerl-Überprüfung in Wien – schnell & unkomplizier

Ihr Auto sicher unterwegs – offizieller Prüfbetrieb nach § 57a KFG

  • Offiziell zugelassene § 57a-Prüfstelle in Wien

  • Schneller Termin & sofortiges Ergebnis
  • Offiziell zugelassene § 57a-Prüfstelle in Wien

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57a Überprüfung
bis 3,5T

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Ihr Pickerl-Termin ohne Stress – wir erledigen das für Sie!

Ihr Pickerl-Termin steht an? Bei uns wird das zum stressfreien Erlebnis: In nur 45 Minuten prüfen wir Ihr Fahrzeug – schnell, unkompliziert und gesetzeskonform.

Ob PKW, SUV, Transporter bis 3,5 t oder ungebremster Anhänger: Als behördlich zugelassene § 57a-Prüfstelle in Wien erhalten Sie bei uns ein gültiges Pickerl und klare Infos zu Ihrem Fahrzeugzustand – ohne lange Wartezeiten.

Keine Zeit, vorbeizukommen? Wir holen Ihr Auto ab, prüfen es und bringen es fertig zurück. So sparen Sie Zeit und Nerven – und sind sofort wieder sicher unterwegs.

So einfach geht Ihre Pickerl-Überprüfung

  1. Termin vereinbaren
    Vereinbaren Sie gleich einen Online-Termin in unserer KFZ Prüfstelle in Wien.
  2. Fahrzeugprüfung in 45 Minuten
    Ihr Auto wird gemäß gesetzlichen Vorgaben (w. o.) überprüft. Sollten Mängel bestehen, werden diese anhand von 4 Kategorien in einem Bericht festgehalten. Basierend auf diesen wird entschieden, ob Ihr Fahrzeug die Prüfung bestanden hat oder nicht.
  3. Positives §57a – Gutachten
    Sollten keine bzw. nur leichte Mängel bestehen, wird das „Pickerl“ sofort ausgestellt und auf dem Fahrzeug angebracht.
  4. Positives §57a – Gutachten
    Natürlich können wir Ihnen die relevanten Mängel gerne beheben. Falls Sie das nicht wünschen, erhalten Sie das „Pickerl“ nach einer erneuten Prüfung bei Bestehen der Kriterien. Um ein gültiges „Pickerl“ zu bekommen, sind schwere Mängel innerhalb 28 Tagen und maximal 1000 gefahrenen Kilometern zu beheben.

Welche Dokumente Sie dabei haben sollten

Kfz-Zulassungsschein
Teil 1

Genehmigung oder Gutachten von Sonderausstattungen (z.B. Felgen, Sportauspuff, …)

Typenblatt oder -schein Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten)

Was wird bei einer §57a Begutachtung gemacht?

Das KFZ wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert. Geprüft wird, ob Ihr Fahrzeug den Ansprüchen der Betriebs- sowie Verkehrssicherheit entspricht.

  • Bremsanlage
  • Motor
  • Lenkung
  • Fuhrwerk & Karosserie
  • Räder & Reifen
  • Autoglas (Windschutzscheibe, etc.)
  • Beleuchtung
  • Warndreieck und Verbandskasten
  • Warneinrichtung
  • Sicherheitseinrichtung
  • Überprüfung auf schädliche Luftverunreinigungen, schlechten Geruch, Rauch oder übermäßigen Lärm

Intervalle der Pickerl-Überprüfung

In welchen Intervallen die §57a-Überprüfung erfolgen muss, hängt von der Erstzulassung Ihres PKW ab. In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung, die eine Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung vorschreibt. Die nächste Pickerl-Überprüfung muss 2 Jahre danach erfolgen und ab da ist eine jährliche Begutachtung verpflichtend.

Der Termin für die Pickerl-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Im Zeitraum von einem Monat vor bis zu vier Kalendermonate nach dem auf der Plakette angegebenen Monat muss man die §57a-Begutachtung vornehmen lassen.

Strafen bei abgelaufenem Pickerl

Die regelmäßigen Pickerl-Überprüfungen dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit. Sollten Sie mit einem abgelaufenem Pickerl herumfahren, drohen theoretisch bis zu 5000,- Euro Strafe. Bei Unfällen, können sowohl Zulassungsbesitzer als auch der Lenker in Verantwortung gezogen werden, sollte der Unfall aufgrund eines Fehlers verursacht worden sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre.

Abgelaufenes Pickerl im Ausland

Vor jeder Auslandsreise sollten Sie die Gültigkeit Ihres Autopickerls prüfen und sich über die Toleranzfristen in Ihrem Zielland informieren. In vielen Ländern gibt es keine oder kürzere Toleranzfristen. Laut ÖAMTC haben österreichische Autofahrer insbesondere in Ungarn, Polen und Tschechien immer wieder Probleme mit den Behörden. Die Begutachtung eines Fahrzeugs und eine eventuelle Bestrafung dürfen nur durch den Staat, in dem es zugelassen wurde, erfolgen.

KONTAKTIEREN SIE UNS!

Sie benötigen einen Termin, weitere Infos oder eine Beratung?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das Motus Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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